Virtuelles Bauamt
Mit der Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" gehen wir in Baden-Württemberg einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung.
Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Auf dieser Seite finden Sie sämtliche relevanten Informationen und Tipps zur elektronischen Antragstellung.
Papieranträge werden ab 01.01.2025 aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr akzeptiert.
Um über Viba BW einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto erforderlich. Unter dem Punkt "Informationen zur Antragstellung" erhalten Sie dazu nähere Details.
Folgende Leistungen können via ViBa BW abgerufen werden:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Zuständigkeit
Über den Link unseres virtuellen Bauamtes können Anträge aus dem Landkreis Schwäbisch Hall angenommen werden.
Eine Ausnahme bilden Bauvorhaben, die in den beiden großen Kreisstädten Schwäbisch Hall und Crailsheim liegen. Hierfür gibt es jeweils separate Links.
Informationen zur Antragstellung
Für Privatpersonen
Für Privatpersonen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
Für Unternehmen
Für Unternehmen
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Tutorial für Antragssteller
Weitere Tipps zur elektronischen Antragstellung
Vor der ersten Antragstellung
Vor der ersten Antragstellung
Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie Zugriff auf ein Anmeldeverfahren. Wenn Sie noch keinen Zugriff haben, können Sie diesen über einen Online-Dienst beantragen. Der Zugangscode für Ihr ELSTER-Zertifikat wird Ihnen per Post zugesandt, was bis zu 14 Tage dauern kann. Für das BUND-ID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) müssen Sie möglicherweise die Online-Funktion im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde aktivieren lassen.
Der digitale Bauantrag wird im virtuellen Bauamt (ViBa BW) eingereicht. Planen Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung ein. Es ist ratsam, auch etwas Vorlaufzeit einzuplanen, wenn Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.
Zugangsdaten
Zugangsdaten
Halten Sie Ihre Zugangsdaten zum Anmeldeverfahren für die Nutzung von digitalen Bauanträgen bereit.
Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen), kein BUND-ID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (Privatpersonen) und kein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat – kurz MUK – (Unternehmen) haben, richten Sie sich ein entsprechendes Konto ein.
Hier sollten Sie eine 14-tägige Vorlaufzeit einplanen, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem Weg versendet wird.
Für die Beantragung einer BUND-ID mit einem ELSTER-Zertifikat benötigen Sie Ihre 11-stellige persönliche Identifikationsnummer. Diese finden Sie u.a. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Halten Sie für die Beantragung eines Unternehmenskontos Ihre aktuelle Steuernummer bereit. Die Steuer-ID reicht für die Beantragung nicht aus.
Denken Sie an alle Beteiligten:
Für alle an einem digitalen Antrag beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich. In dem Bauantragsverfahren gibt es mindestens zwei Rollen, die i.d.R. durch unterschiedliche Personen wahrgenommen werden. Dies sind Entwurfsverfassende und Freizeichnende.
Die Beteiligten des digitalen Antragsverfahrens benötigen entsprechende Zugangsdaten über ein Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau zur Nutzung des Online-Dienstes ViBa BW (Virtuelles Bauamt).
Wer reicht den Bauantrag ein?
Wer reicht den Bauantrag ein?
Durch den Online-Dienst ViBa BW ist es möglich, dass an einem Bauantrag Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren können, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.
Die Kommunikation zwischen dem Landratsamt Schwäbisch Hall und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich.
Die Nutzenden, die den Bauantrag über ViBa-BW „einreichen“ – also diese Funktion auslösen – sind bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner*innen des Landratsamts Schwäbisch Hall.
Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesen Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital einreicht, sondern der Bauherr oder die Bauherrin.
Wird eine Vollmacht benötigt?
Wird eine Vollmacht benötigt?
Bereiten Sie entsprechende Vollmachten vor, falls der Entwurfsverfassende oder ein anderer Vertreter den Bauantrag einreicht (gilt auch für Bauherrengemeinschaften).
Falls ein Vertreter, z.B. der Entwurfsverfasser oder ein sonstiger Vertreter, den Bauantrag auf ViBa einreicht, wird eine Vollmacht zur Durchführung des Verfahrens inklusive Zustellungsbevollmächtigung benötigt. Laden Sie diese Vollmacht ebenfalls unter der Rubrik „Sonstiges“ hoch. Dasselbe gilt für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter zu bestellen haben.
Aktuelles ELSTER Zertifikat?
Aktuelles ELSTER Zertifikat?
Falls sich in den vergangenen Monaten Ihre Adresse geändert hat, überprüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem ELSTER-Konto hinterlegt sind. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie die Daten ändern lassen. Als Privatpersonen können Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, als Unternehmen an das Finanzamt. Sie sollten auch hier entsprechend Zeit einplanen, da die Änderung ggf. mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in Ihrem ELSTER-Konto stets aktuell halten.
In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.
Aktueller Webbrowser?
Aktueller Webbrowser?
Einige Funktionalitäten in ViBa-BW setzen eine aktuelle Browser-Version voraus.
Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.
Vollständige Unterlagen?
Vollständige Unterlagen?
Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.
Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.
In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen vermeiden und Ihr Antrag zügiger bearbeiten.
Dokumente richtig einreichen
Dokumente richtig einreichen
Laden Sie alle Dokumente als Einzeldateien hoch
Laden Sie die einzelnen Dokumente jeweils getrennt voneinander hoch. Laden Sie auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
Nachreichen von Dokumenten: Beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Dokumente beschränkt ist. Falls Sie mehr als 5 Dokumente nachreichen, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.
Laden Sie alle Dokumente in Leserichtung hoch und achten Sie auf den korrekten Maßstab
Speichern Sie die Dokumente in Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente.
Planunterlagen können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.
Schränken Sie die Bearbeitungsrechte Ihrer Dateien nicht ein
Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, kann es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen.
Antrag digital einreichen
Antrag digital einreichen
Sobald Sie Ihren digitalen Antrag über die Online-Plattform einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente und –informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten Nutzenden Ihre Antragsdaten.