Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt
Das Landratsamt bietet verschiedene Möglichkeiten zur Kommunikation an. Sie können dabei zwischen einer formfreien oder auch rechtsverbindlichen, formgebundenen Wegen entscheiden.
E-Mails sind beispielsweise sehr unsicher und können von fremden Personen abgefangen, gelesen und verändert werden. Personenbezogene und sehr vertrauliche Informationen sollten daher nicht über eine E-Mail verschickt werden.
Allgemeine Informationen
Rechtliche Vorgaben
Rechtliche Vorgaben
Gemäß § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), sowie § 87a der Abgabenordnung (AO) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz ist jede Behörde verpflichtet, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen. § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) verpflichtet die Behörden, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation zu eröffnen. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Technische Vorgaben
Technische Vorgaben
Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesandten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten und der Spezifikation RFC 2821 entsprechen. Folgende Konventionen werden hierin unter anderem festgelegt:
- die maximale Länge des lokalen Teils einer Mailadresse beträgt 64 Zeichen,
- die maximale Länge einer Domain beträgt 255 Zeichen,
- die maximale Länge einer Textzeile in einer Mail beträgt 998 Zeichen,
- die maximale Anzahl von Empfängern einer Mail sollte 100 nicht übersteigen.
Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
Das Landratsamt Schwäbisch Hall nimmt Dokumente unter anderem in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Microsoft Office Dokumente: (*.docx, *.xlsx, *.pptx)
(Die veralteten, und als Sicherheitsrisiko bekannten Office-Endungen *.doc, *.xls, *.ppt werden nicht mehr akzeptiert.) - OpenOffice Dokumente (*.odt, *.ods, *.odp)
- Portable Document Format (*.pdf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg, *.jpeg)
- Portable Network Graphics (*.png)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif/.tiff)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- ZIP Komprimierte Anhänge (*.zip) (sofern nur o.g. Dateien enthalten sind)
Abgewiesene Datei Formate sind unter anderem:
- Ausführbare Dateien: exe, vbs, pif, scr, cpl, bat, cmd, com, js, jse, jsxbin
- Archive: bz2, tar, xz, wim, arj, cpio, io, lzh, lha, rar
- Programm-Archive: cab, jar, msi, apk
- Komprimierte Einzeldateien: z, lzma, mslz, ace
- Dateisystem-Abbilder: dmg, iso, udf, vhd, vmdk
- Multimedia-Dateien: flv, smzip, swf
- andere: chm, mht
- Makro: docm, doc
Dateianhänge, die Makros, sonstige ausführbare Dateien oder Viren enthalten, werden vom System automatisch aus der Mail entfernt. Diese E-Mails können grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Es werden keine Nichtzustellbarkeitsmitteilungen versendet.
Bitte beachten Sie auch, dass E-Mails inkl. Anhänge (Attachments) nur bis zu einer maximalen Größe von 50 MB empfangen werden.
Bitte beachten Sie: Nicht scanbare E-Mails, wie z. B. Dateien mit Passwortschutz, können nicht zugestellt werden.
Formgebundene Kommunikation
Bei einer formgebundenen Kommunikation ist eine Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben.
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Über das beBPo ist eine rechtssichere Kommunikation möglich. Als Bürger kann man sich ein elektronisches Bürger- und Organisationskonto bzw. "Mein Justizpostfach" anlegen, um an ein beBPo einer Behörde zu schreiben. Jede Behörde ist mit mindestens einem beBPo ausgestattet. Sollten Sie diesen Kommunikationsweg auswählen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur des Dokuments notwendig, um die Schriftform zu erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Service-bw / Servicekonto
Service-bw / Servicekonto
Das Behördenkonto des Landratsamt Schwäbisch Hall steht rund um die Uhr für Sie zur Verfügung. Das Behördenkonto ist ein elektronisches Postfach zur sicheren elektronischen Kommunikation im Sinne von § 2 Abs. 2 EGovG Baden-Württemberg.
Nach einmaliger kostenfreier Registrierung können Sie sicher elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren und oder Dokumente austauschen.
Weitere Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Dokument elektronisch signieren
Dokument elektronisch signieren
Sofern eine eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist, können Sie diese elektronisch mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur ersetzen.
Formfreie Kommunikation
Bei einer formfreien Kommunikation ist die Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben.
E-Mail
Sie können eine E-Mail an unsere zentrale E-Mail Adresse schicken.
Direkte Kontakte und E-Mail Adressen zu unseren einzelnen Ämtern können Sie der Ämterübersicht entnehmen.
Wird von Ihnen der Kommunikationsaustausch per E-Mail begonnen, geht das Landratsamt Schwäbisch Hall davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Bitte senden Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an das Landratsamt Schwäbisch Hall, da der allgemeine E-Mail-Verkehr nicht geschützt ist und somit Dritte in Besitz dieser Daten kommen könnten. Weiterhin kann beim Versenden von E-Mails nicht ausgeschlossen werden, dass Daten durch Dritte verändert werden.
Das Risiko für unverschlüsselte E-Mails, welche an das Landratsamt Schwäbisch Hall gesendet werden, liegt deshalb vollständig beim Absender.
Beachten Sie: Anträge und Rechtsbehelfe werden per E-Mail nicht angenommen.
Kontaktformular
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